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   BVerwG, 24.05.1967 - V C 167.66   

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BVerwG, 24.05.1967 - V C 167.66 (https://dejure.org/1967,556)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1967 - V C 167.66 (https://dejure.org/1967,556)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1967 - V C 167.66 (https://dejure.org/1967,556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Ausbildungszulage ist auf die Erziehungsbeihilfe nach dem Versorgungsgesetz nicht anzurechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVG § 25a; Bundeskindergeldgesetz § 14a

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Bremen, 12.11.1971 - II BA 116/71

    Ziel der Kriegsopferfürsorge über die Sicherung des notwendigen Mindestbedarfs

    Anders als das Sozialhilferecht bezweckt das Kriegsopferfürsorgerecht mit dem Ziel, dem Hilfsbedürftigen eine angemessene Lebensstellung einzuräumen, im Einklang mit dem Kriegsopferversorgungsrecht über die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts hinaus einen (gewissen) Schadensausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 167.66 -, KOFSchwR 1967, 65 = BVerwGE 27, 119) - "Ausgleich des von den Kriegsopfern und ihren Hinterbliebenen erbrachten Sonderopfers" (Rohwer-Kahlmann, zitiert nach Schieckel-Gurgel, BVG, Kommentar, § 25 Vorbem.) -.

    Der Kläger hätte das Kindergeld (oder eine entsprechende Leistung nach anderen Gesetzen; vgl. zur lückenausfüllenden Funktion des Kindergeldes BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 167.66 -, a.a.O.) darum ohne seine Beschädigung ebenfalls erhalten, ebenso wie es für andere kinderreiche Familien gewährt wird.

    Der Auffassung des Senats kann ferner nicht entgegengehalten werden, dass das Kindergeld sowie andere Kinderzuschläge und Kinderzuschüsse auf die Erziehungsbeihilfe nach § 27 BVG anzurechnen sind (BVerwGE 32, 141 [BVerwG 06.06.1969 - BVerwG V C 76.68] ; 20, 88; BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 167.66 -, a.a.O.).

    Es ist nicht unbillig im Sinne von § 25 a Abs. 5 BVG, wenn die Beklagte das bei der Neubescheidung berücksichtigt, allerdings muss sie gegen die Überzahlung von Erziehungsbeihilfe zunächst die zu Unrecht abgesetzten Ausbildungszulagen verrechnen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.5.1965 - V C 167.66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90

    Pflegezulage wegen Impfschadens und Eingliederungshilfe für Behinderte (hier:

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob schon die in den genannten Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes aufgeführten Vorbehalte letztlich die Anwendung des § 43 Abs. 3 BSHG hindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG 5 C 167.66 - Buchholz 436.7 § 25 a Nr. 2) und ob überhaupt - wie es in § 43 Abs. 3 BSHG heißt - "ein anderer als ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger nach sonstigen Vorschriften Leistungen" gewährt: jedenfalls werden die vom Beklagten angesprochenen Leistungen - nämlich die Zahlung der Pflegezulage durch das Versorgungsamt - nicht für denselben Zweck wie die von der Hauptfürsorgestelle geleistete Eingliederungshilfe gewährt.
  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Vielmehr sind sie - auch als "laufende" Leistungen - besondere Hilfen im Einzelfall (§ 25 Abs. 1 BVG, § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), die grundsätzlich (Ausnahmen: § 25 c Abs. 3 BVG und hierzu BVerwGE 99, 45) nur dann und nur soweit gewährt werden, als die Berechtigten nicht in der Lage sind, den nach den §§ 25 b ff. BVG anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (§ 25 a Abs. 1 BVG und Beschluß des Senats vom 7. April 1988 - BVerwG 5 B 141.87 - ), wobei auch sie auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs zielen (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]; Urteil des Senats vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 25.91 - ).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

    Sie hat insgesamt, mithin auch in der Gestalt der Erziehungsbeihilfe, eine schadensausgleichende Funktion (BVerwGE 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 167.66]).
  • BVerwG, 10.11.1971 - VIII CB 188.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wehrpflichtige mit früherem

    Das Land Berlin gehört nicht zum Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes; deshalb unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Land Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (vgl. BVerwGE 8, 173; 27, 123) [BVerwG 24.05.1967 - V C 167/66].
  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 188.66

    Anrechnung von Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) auf

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom 24. Mai 1967 - BVerwG V C 167.66 - verwiesen werden, das sich mit der ähnlich liegenden Frage der Anrechenbarkeit der Ausbildungszulage auf die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz befaßt.
  • BVerwG, 05.09.1972 - V C 52.72

    Besonderer Bedarf der Kinder des Kriegsbeschädigten - Abgeltung durch

    Unberührt davon bleibt die Frage, wie es mit der Anrechnung der Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz bestellt ist (dazu Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG V C 167.66 - [FEVS Bd. 14 S. 285]).
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